Rechte, Pflichten und Gesetze im Homeoffice

Rechte, Regeln und Pflichten

Während der Corona-Pandemie galt eine Homeoffice-Pflicht. Dies hat die Bundesregierung den Unternehmen vorgeschrieben. Diese Pflicht ist 2022 ausgelaufen, aber einigen Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice oder mobiles Arbeiten an. Doch was ist das eigentlich und welche Rechte und Pflichten müssen erfühlt werden?

Auch wenn die Pandemie vorbei ist, der Trend zum Homeoffice wird bleiben. Da dies einige Vorteile mit sich bringt: Du kannst die Arbeit besser mit dem Leben vereinbaren. Du kannst effektiver arbeiten und du arbeitest ohnehin schon mit digitalen Tools und in internationalen Teams. Aber was ist zu beachten, damit es keinen Stress mit dem Arbeitgeber oder mit dem Finanzamt gibt?

Was ist Homeoffice?

Sicherlich hast du bereits von daheim gearbeitet und dann umgangssprachlich von Homeoffice geredet. Die meisten Menschen verstehen darunter ein heimisches Arbeitszimmer, das du zum Arbeiten verwenden kannst und steuerlich absetzen kannst. Die offizielle Definition setzt noch einen drauf und beschreibt die Flexibilisierung der Arbeit, wobei Homeoffice und Telearbeit gleichbehandelt werden. Laut Definition handelt es sich um eine flexible Arbeitsform, bei der du teilweise oder komplett daheim oder in deinem privaten Umfeld erledigen kannst.

Beim Homeoffice arbeitest man meist von einem festen Standort aus, typischerweise von daheim. Anders ist es beim mobilen Arbeiten. Hier kannst du von überall flexibel arbeiten. Hast du einen Firmenlaptop kannst du somit auch im Zug oder im Café arbeiten.

Rechte_Gesetze_Pflichten

Gesundheits- und Arbeitsschutz im Homeoffice

Auch wenn es dem ein oder anderen nicht bewusst ist, weil man einfach nur froh war unkompliziert von daheim aus arbeiten zu können, ist dein Arbeitgeber für die Ausstattung deines Büros zuständig. Zumindest dann, wenn eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Homeoffice vereinbart wurde. Das steht in der Arbeitsstättenverordnung.  Außerdem gelten die selben Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie an deinem Arbeitsplatz im Betrieb. Siehe Arbeitsschutzgesetz.

Er haftet bei einem Unfall?

Arbeitest du von daheim und verletzt dich während deiner Arbeitszeit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall und wird von deiner betrieblichen Unfallversicherung übernommen. Stolperst du während einem Kundentelefonat oder einer Besprechung die Treppe hinunter, gilt dies als Arbeitsunfall. Andres sieht es auch bei dem Weg in die Küche zur Kaffeemaschine. Dieser Weg ist nicht im betrieblichen Interesse und somit privat. Anders wäre es im Betrieb, dort bist du auf dem Weg zur Kaffeemaschine versichert.

Arbeitsrecht im Homeoffice

Auch wenn es während dem Lockdown zu einer Homeoffice-Pflicht gekommen ist, besteht arbeitsrechtlich kein Anspruch oder eine Verpflichtung dazu. Dein Arbeitgeber hat hier die freie Wahl dir eine flexible Arbeit anzubieten oder eben nicht. Arbeitsrechtlich sind die gleichen Regeln zu beachten, die auch im Betrieb gelten.

Als Beispiel lässt sich hier die Arbeitszeit nenne. Die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden, sowie eine Ruhezeit von 11 Stunden ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschrieben. Du musst also nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Idealerweise wird hier die genaue Regelung in einem neuen Arbeitsvertrag festgehalten.

Homeoffice Rechte

Muss ich meinem Chef meinen Arbeitsplatz daheim zeigen?

Allgemein gilt hier: Der Arbeitgeber darf deine Wohnung nie gegen deinen Willen betreten. Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist in Artikel 13 des Grundgesetzes festgeschrieben.  Allerdings muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Sorgfaltspflicht dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Hier ist es allerdings auch möglich eine Arbeitsschutz-Beurteilung mit Hilfe von Fotos und Fragebögen durchzuführen. Ein Überraschungsbesuch von deinem Chef darf nicht sein.

Büroausstattung – wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Einrichtung eines Home-Office zu tragen. Dies gilt nur dann im vollen Umfang, wenn du ausschließlich von daheim arbeitest. Trifft dies nicht zu, da du nur zwei Tage in der Woche von daheim arbeitest, kann auch verlangt werden, dass du deine privaten Geräte, wie zum Beispiel dein Laptop dafür benutzt. Bei der Büroausstattung wie zum Beispiel ergonomische Stühle oder einen höhenverstellbaren Schreibtisch, kann der Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Denn er muss einen ergonomischen korrekten Arbeitsplatz gewährleisten.

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