Home-Office-Pauschale

Während Corona hat die Bundesregierung die Home-Office Pauschale eingeführt. Viele Arbeitnehmer wurde ins Homeoffice geschickt und mussten teilweise am Küchentisch oder sogar auf der Couch arbeiten. Da so eine Notlösung als Arbeitszimmer vom Fiskus nicht anerkannt wird, wurde die Homeoffice Pauschale eingeführt. Wie du die Pauschale berechnest und was du maximal in deiner Steuererklärung angeben kannst, liest du im folgenden Artikel.

Anspruch auf Homeoffice-Pauschale auch ohne echtes Arbeitszimmer?

Normalerweise ist das Finanzamt beim Thema Arbeitszimmer und Arbeitsplatz zuhause streng und hat dafür einige Vorgaben. Dank der Home-Office-Pauschale kannst du nun auch dein Schreibtisch im Schlafzimmer oder in der Küche nutzen und die Pauschale ansetzen. Diese Beschluss hat die Bunderegierung mit dem Jahressteuergesetzt 2020 eingeführt.

Homeoffice Bürostuhl Bürotisch

Wie hoch ist die Home-Office-Pauschale?

Mit der Pauschale dürfen pro Arbeitstag in den heimischen vier Wänden fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei dem Arbeitstag muss ausschließlich von zuhause gearbeitet worden sein. Hier folge bereits die erste Einschränkung. Die Pauschale ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt. Diesen Betrag erreichst du bereist bei 120 Home-Office-Tagen.

Du kannst natürlich auch mehr Tage von zuhause aus arbeiten und diese auch in der Steuererklärung angeben, allerdings erkannt das Finanzamt maximal 600 Euro an. Der Restbetrag wird gestrichen.

Wie wirkt sich die Home-Office-Pauschale auf die Werbungskostenpauschale aus?

Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten und ist auch ein Bestandteil der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von derzeit 1.000 Euro. Hier kommt bereits der zweite Nachteil. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch durch die Einkommenssteuer abgezogen.

Das heißt: Erst wenn du die 1.000 Euro Werbungskosten überschreitest, kannst du zusätzliche Steuern sparen. Hattest du keine weiteren Ausgaben außer die Home-Office-Pauschale von 600 Euro, dann überschreitest du den Pauschbetrag nicht und hast somit nichts von der Homeoffice-Pauschale. Du kannst dafür aber weitere Werbungskosten geltend machen, wie zum Beispiel:  für Büromaterial, Arbeitstisch, Bürostuhl, Laptop etc. , damit du die 1.000 Euro-Schwelle überschreitest.

Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Studierende und Azubis. Hat kein Präsenzunterricht an der DHBW oder an der Berufsschule stattgefunden, kann pro Lerntag 5 Euro pauschal angerechnet werden. Für Studierende oder Berufsschüler kann unter Umständen auch die Aufwendungen als Sonderausgaben anstelle von Werbungskosten angesetzt werden. 

Zusammenfassung:

  • pauschal 5 Euro pro Tag
  • in Pauschbetrag bereits eingerechnet
  • maximal 600 Euro pro Jahr
  • oder maximal 120 Tage pro Jahr

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