Das Finanzgericht in Düsseldorf hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die für diejenigen von Interesse sein könnte, die zwei Homeoffice Zimmer in einem einzigen Haus haben und wissen möchten, wie du dies steuerlich geltend machen kannst.
Diese Entscheidung kann als Leitfaden für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für mehrere Homeoffice-Zimmer dienen.
Machst du mit deinem Lebenspartner gemeinsam Homeoffice oder habt ihr beide ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet, so ist es nun möglich, dass jeder von euch die Kosten absetzen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgibt oder getrennt.
Es ist jedoch zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und es sinnvoll sein kann, professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Es ist allgemein bekannt, dass Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, die Kosten für ihr Homeoffice steuerlich geltend machen können. Durch eine jüngste Novelle des Jahressteuergesetzes wurde sogar die Höhe der Pauschale erhöht.
Doch was passiert, wenn zwei Personen in einem Haus in unterschiedlichen Räumen arbeiten? Können sie den Pauschalbetrag gemeinsam nutzen oder müssen sie ihn getrennt berechnen?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die genaue Nutzung der Räume und wer diese bezahlt.
Es kann sinnvoll sein, professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und die besten Optionen zu ermitteln.
Das Urteil: Auch zwei Homeoffice Zimmer voll absetzbar
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem kürzlich entschiedenen Fall eine wichtige Entscheidung getroffen, die für viele Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, von Bedeutung sein kann. Im konkreten Fall lebte ein Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin in einem angemieteten Einfamilienhaus und nutzte jeweils ein eigenes Zimmer als Homeoffice.
Der Mann machte die Kosten für sein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend, aber das Finanzamt berücksichtigte nur die Hälfte der Pauschale, mit der Begründung, dass er aufgrund seiner Lebensgefährtin nur die Hälfte der Kosten des Hauses trägt. Diese Entscheidung führte zu einem Rechtsstreit, den der Mann gewann.
Laut den Richtern des Finanzgerichts Düsseldorf müssen die in der Steuererklärung eingereichten Aufwendungen vollständig absetzbar sein, wenn ein Raum für die Einkunftserzielung genutzt wird. Dies bedeutet, dass die Kosten vollständig als Werbungskosten zu betrachten sind, unabhängig davon, wer die Kosten für das Haus trägt oder wie die Nutzung des Raumes genau aussieht.
Lohnt sich die Homeoffice Pauschale?
Beschäftigte, die von zu Hause aus in ihrem Homeoffice arbeiten, können jetzt mehr Kosten von der Steuer absetzen als in den Vorjahren. Das Jahressteuergesetz 2023 hat die Regeln für die Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten geändert, um die Beschäftigten in Zeiten der Energiekrise zu entlasten. Ab 2023 sind 210 Homeoffice-Tage steuerlich anrechenbar und es wird pro Tag eine Pauschale von 6 Euro veranschlagen.
Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz 2023 führen zu einer deutlichen Erhöhung der steuerlich absetzbaren Kosten für Homeoffice-Arbeitnehmer. Das Maximum an absetzbaren Kosten für Homeoffice-Arbeiten hat sich von 600 Euro auf 1.260 Euro erhöht.
Diese Pauschale muss weiterhin mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, die ebenfalls angehoben wurde. Diese Pauschale beträgt jetzt 1.230 Euro, eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, als sie noch 1.200 Euro betrug. Diese Anpassungen zeigen, dass die Regierung die Belastungen, die Homeoffice-Arbeitnehmer aufgrund der Energiekrise erfahren, erkennt und entsprechende Maßnahmen ergreift.
Gut zu wissen, was absetzbar ist. Dass das Arbeitszimmer doppelt absetzbar ist, überraschte mich. Aber es ist eine wertvolle Information.