Arbeitszimmer absetzen – Warum sich die Pauschale nicht lohnt

Du arbeitest von zu Hause aus, machst teilweise Homeoffice oder bist sogar selbstständig und bist auf der Suche nach Möglichkeiten, um Deine Kosten zu reduzieren? Dann bist Du bei dem Thema „Arbeitszimmer steuerlich absetzen“ genau richtig!

Arbeitszimmerkosten können steuerlich geltend gemacht werden und Dir somit eine höhere Steuerrückerstattung bescheren. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Dokumentation Deiner Kosten kannst Du Deine Steuerlast reduzieren und mehr Geld in Deiner Tasche behalten.

Lass uns gemeinsam herausfinden, wie Du Dein häusliches Arbeitszimmer steuerlich optimal absetzen kannst!

Wer darf was absetzen?

In Deutschland kannst Du die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn Du dieses ausschließlich und regelmäßig für berufliche Zwecke nutzt.

Dazu zählen unter anderem Kosten für Möbel, Beleuchtung, Heizung und Abschreibungen. Die Höhe der absetzbaren Kosten ist jedoch beschränkt und hängt von der Größe Deines Arbeitszimmers und den tatsächlichen Kosten ab.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du freiwillig im Homeoffice arbeitest oder von Deiner Firma verpflichtet wirst ins Home office zu gehen. Auch mobiles Arbeiten zählt dazu, wenn du an einem bestimmten Tag ausschließlich von Zuhause gearbeitet hast.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die absetzbaren Kosten zu berechnen: entweder die Pauschale von jährlich 1.250 Euro oder die tatsächlichen Kosten, für die Du Belege und Nachweise aufbewahren musst.

Denke daran, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, um die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu können, wie zum Beispiel, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist deshalb ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Du die Regelungen korrekt anwendest.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Das Home office von der Steuer absetzen

Arbeitszimmer absetzen – Warum sich die Pauschale nicht lohnt

Wenn du die tatsächlichen Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer geltend machst, hast du möglicherweise die Möglichkeit, eine höhere Steuerrückerstattung zu erhalten als bei der Anwendung der Pauschale von 1.250 Euro jährlich. Hier sind einige der Vorteile:

  • Höhere Steuerrückerstattung: Da du die tatsächlichen Kosten geltend machst, kannst du einen höheren Betrag als die Pauschale von 1.250 Euro jährlich zurückfordern, was zu einer höheren Steuerrückerstattung führt.
  • Genauere Abbildung der Kosten: Da du die tatsächlichen Kosten geltend machst, werden alle angefallenen Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer berücksichtigt, was eine genauere Abbildung deiner Kosten gewährleistet.
  • Nachvollziehbarkeit: Da du Belege und Nachweise für alle angefallenen Kosten aufbewahrst, kann das Finanzamt deine Angaben nachvollziehen und überprüfen.
  • Flexibilität: Da du die tatsächlichen Kosten geltend machst, hast du mehr Flexibilität bei der Wahl der Ausstattung und Einrichtung deines Arbeitszimmers, da du keine Einschränkungen durch die Pauschale hast.

Bitte beachte, dass die Regelungen komplex sein können und es sich daher empfiehlt, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass du die Regelungen korrekt anwendest.

Welche Kosten kann ich für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Du kannst die folgenden Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen:

  • Bürostuhl
  • Höhenverstellbarer Schreibtisch
  • Regale etc.
  • Beleuchtung (Lampen, Leuchten, etc.)
  • Heizung und Stromkosten
  • Reinigung und Instandhaltung
  • Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Einrichtungsgegenstände
  • Kosten für Reparaturen und Renovierungen
  • Telefon- und Internetkosten, wenn sie beruflich genutzt werden
  • Drucker
  • Monitor
  • Headset
  • Kosten für Schreib- und Büromaterialien
Arbeitszimmer absetzen Homeoffice
Arbeitszimmer absetzen Homeoffice

Arbeitszimmer absetzen Berechnung

Die Berechnung der Steuerrückerstattung für Ihr häusliches Arbeitszimmer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den tatsächlichen Kosten, der Größe des Arbeitszimmers und Ihrem Einkommen. Es gibt in Deutschland zwei Methoden zur Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit: die Pauschale von 1.250 Euro jährlich und die tatsächlichen Kosten.

Wenn Sie die Pauschale von 1.250 Euro jährlich anwenden, müssen Sie keine Belege und Nachweise aufbewahren. Wenn Sie jedoch die tatsächlichen Kosten geltend machen möchten, müssen Sie Belege und Nachweise für alle angefallenen Kosten aufbewahren.

Um die Steuerrückerstattung zu berechnen, müssen Sie zunächst Ihre Gesamteinkünfte ermitteln. Anschließend berechnen Sie den Anteil der Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer am Gesamteinkommen. Die steuerliche Absetzbarkeit ist begrenzt auf den höheren Betrag aus den tatsächlichen Kosten oder der Pauschale von 1.250 Euro jährlich.

Wenn Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen, berechnen Sie die Absetzbarkeit, indem Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer durch Ihr Gesamteinkommen teilen und das Ergebnis mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen multiplizieren. Dies gibt Ihnen den Betrag, um den Sie Ihre Steuerschuld reduzieren können.

Rechenbeispiel

Hier ist ein Beispiel für die Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers:

Angenommen, Sie verdienen jährlich 60.000 Euro brutto und haben im vergangenen Jahr folgende Kosten für Ihr Arbeitszimmer:

  • Möbel: 1.000 Euro
  • Stromkosten: 500 Euro
  • Telefon- und Internetkosten: 600 Euro
  • Schreib- und Büromaterialien: 300 Euro

Gesamte Kosten für das Arbeitszimmer: 2.400 Euro

Anteil der Kosten für das Arbeitszimmer am Gesamteinkommen: 2.400 / 60.000 = 0,04 = 4%

Steuerliche Absetzbarkeit (tatsächliche Kosten): 4% x 60.000 = 2.400 Euro

Steuerliche Absetzbarkeit (Pauschale): 1.250 Euro

Die steuerliche Absetzbarkeit beträgt in diesem Beispiel 2.400 Euro, da dies der höhere Betrag ist im Vergleich zur Pauschale von 1.250 Euro.

Eigene Eigentumswohnung nutzen und absetzen

Ja, Du kannst die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das sich in Deiner eigenen Eigentumswohnung befindet, steuerlich geltend machen, wenn Du es ausschließlich und regelmäßig für berufliche Zwecke nutzt. Kannst du auch begründen, dass du das gesamte Eigentum für deine Arbeit als Selbstständiger oder für deinen Homeoffice-Tag benötigst kann du auch die gesamten Kosten absetzen.

Hierbei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Kosten absetzen zu können. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Du die Regelungen korrekt anwendest.


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